
- Quelle: offizieller Bebauungsplan
Der Wohnpark bleibt eine Sperrzone
Das Gesetz schreibt für Bebauungspläne vor, dass neben den Vorteilen für die Investoren in angemessener Weise auch Vorteile für die Allgemeinheit entstehen. Diese Pflicht wird nicht eingehalten
Wohn- und Hotelpark sind privat (Legende), für die Öffentlichkeit eine "Sperrzone"
Zugänglich werden lediglich Hotelzufahrt und ein Durchgang durch das Restaurant
Abgesehen von einem Spazierweg entlang des südlichen Parks und der Nutzungs-möglichkeit des Restaurants kann kein wirklicher Nutzen für die Stadtbevölkerung ausgemacht werden
Luxus für Wenige
Luxuswohnungen, Altersresidenz und Wohnungen im obersten Preissegment machen BELVEDERE zu einem Projekt ausschliesslich für eine privilegierte Klientel
Die Interessen der Allgemeinheit werden vernachlässigt