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Der Zuger Stadtrat lehnt die Einwendungen der IG Hofmatt ab
15-09-07
Alter: 18 Jahr(e)


Der Stadtrat erklärt, dass das Projekt unabänderlich ist, weil es aus einem Wettbewerb hervorging.

Sämtliche Einwendungen der IG Hofmatt werden abgewiesen, doch wird ein Minimalabstand zwischen den Hochhäusern von 6.3 Metern festgelegt.

Der Stadtrat beantragt dem GGR, dem Projekt in zweiter Lesung zuzustimmen. Die Baumasse verharmlost er nach wie vor mit der Aussage "die vertraute Silhouette des bisherigen Spitalensembles bleibt erhalten ...".

Als sachlichen Beitrag montieren die Investoren verdankenswerterweise auf dem bestehenden Personalhaus des Spitals eine Stange mit roter Lampe. Sie ist weitherum sichtbar und vermittelt einen guten Eindruck von der Höhe des einen Hochhauses.



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